Das haekelschwein Blog

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Sitzen kostet

21.05.2011 00:00

Verzehrt man in einem Schnellrestaurant das Essen vor Ort, so werden 19% Mehrwertsteuer darauf erhoben. Nimmt man das Essen mit, um unterwegs zu speisen, sind nur 7% MWSt. fällig.

Da der Kunde aber in beiden Fällen den gleichen ausgewiesenen Endpreis zahlt, verdient der Imbiss an den Mahlzeiten, die innerhalb seiner Räumlichkeiten eingenommen werden, deutlich weniger als an den außerhäusigen.

Dies ist der Grund, warum man bei McDonald's und Co. gefragt wird, ob man seinen Hamburger zum Hier-Essen oder Mitnehmen haben möchte. In letzterem Falle wird eine Außer-Haus-Taste gedrückt und das Unternehmen muss nur 7% des Hamburgerpreises abführen statt 19%.

Eine seltsame Gesetzeslage, die geradewegs dazu verführt, häufiger als nötig die Außer-Haus-Taste zu betätigen.

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